Kompetenz und Erfahrung
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei
- Verteidigung im Disziplinar- und Strafverfahren
- Suspendierung oder Entlassung aus dem Beamtendienst
- Kürzung Ihrer Bezüge, z.B. wegen unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst
- Zurückstufung oder Verbot der Amtsausübung
- Erlass von Missbilligungen, Verweis oder Geldbuße
und allen anderen disziplinarrechtlichen Angelegenheiten.
Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßigen Fortbildungen im Disziplinarrecht erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite - schnell und erfolgreich
Wenn Ihnen als Beamter ein Disziplinar- und/oder Strafverfahren droht oder Sie bereits von disziplinarischen Maßnahmen betroffen sind, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und vorerst keine Erklärungen gegenüber Ihrem Vorgesetzten oder den Strafverfolgungsbehörden abgeben.
Ich fordere umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutere Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.
Mit Umsicht, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich viele Konflikte auf Ebene des Vorgesetzten und mit gutem Ausgang für Sie klären.
Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
Beste Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Giesen hat langjährige Erfahrung im Disziplinarrecht.
Er hat schon zahlreiche Beamte in disziplinarrechtlichen Verfahren erfolgreich begleitet.